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Sachbereich Ordnung, Sicherheit und Soziales

Hauptwohnung, ummelden


Beschreibung

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug persönlich anmelden. Hierbei ist es nicht relevant, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

 

Für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht. 

 

 

 

 

 

 

 


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz


Notwendige Unterlagen

  • Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)

  • Ausweisdokumente aller Personen (Personalausweis, Reisepass)

  • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde)

  • ggf. Scheidungsurteil

 

Sämtliche Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Im Einzelfall können weitere Dokumente nachträglich verlangt werden.


Zusätzlich ist bei ausländischen Urkunden eine beglaubigte oder von einem beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung vorzulegen.


Fristen

2 Wochen


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Frau H. Sonntag
Telefon (038796) 59914

 

 
 
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