Sachbereich Ordnung, Sicherheit und Soziales
Hauptwohnung, ummelden
Beschreibung
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug persönlich anmelden. Hierbei ist es nicht relevant, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Ausweisdokumente aller Personen (Personalausweis, Reisepass)
Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde)
ggf. Scheidungsurteil
Sämtliche Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Im Einzelfall können weitere Dokumente nachträglich verlangt werden.
Zusätzlich ist bei ausländischen Urkunden eine beglaubigte oder von einem beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung vorzulegen.
Fristen
2 Wochen
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Frau H. Sonntag
(038796) 59914