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Sachbereich Ordnung, Sicherheit und Soziales

Personalausweis


Beschreibung

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

 

 

 

 

 


Rechtsgrundlagen

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Notwendige Unterlagen

  • ein neues biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), ohne Kopfbedeckung laut Fotomustertafel der Bundesdruckerei

  • empfehlenswert Geburtsurkunde/Eheurkunde/Namensänderungsurkunde

  • soweit vorhanden alle bisherigen Dokumente (Personalausweis, Reisepass)

  • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde

  • Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich. Sofern nur ein Elternteil Sorgeberechtigt ist, ist ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Negativattest) zu erbringen. Hinweis: Bei einem Erstantrag benötigen wir die Geburtsurkunde.

 

 


Gebühren

  • antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro

  • antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro

  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro 


Weiterführendes

Gültigkeitsdauer

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre

  • ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre

  • vorläufiger Personalausweis bis zu 3 Monate


Ansprechpartner

Frau H. Sonntag
Telefon (038796) 59914

 

 
 
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