Sachbereich Ordnung, Sicherheit und Soziales
Personalausweis
Beschreibung
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Rechtsgrundlagen
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Notwendige Unterlagen
ein neues biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), ohne Kopfbedeckung laut Fotomustertafel der Bundesdruckerei
empfehlenswert Geburtsurkunde/Eheurkunde/Namensänderungsurkunde
soweit vorhanden alle bisherigen Dokumente (Personalausweis, Reisepass)
bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde
Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich. Sofern nur ein Elternteil Sorgeberechtigt ist, ist ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Negativattest) zu erbringen. Hinweis: Bei einem Erstantrag benötigen wir die Geburtsurkunde.
Gebühren
antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro
antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro
vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Weiterführendes
Gültigkeitsdauer
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre
vorläufiger Personalausweis bis zu 3 Monate
Ansprechpartner
Frau H. Sonntag
(038796) 59914