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Kinderreisepass

Beschreibung

Kinderreisepass

Kurzbeschreibung der Leistung

Beantragung und Verlängerung eines Kinderreisepasses für mit Hauptwohnung in der Gemeinde Plattenburg registrierte Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Seit dem 01. November 2007 wird ein Kinderreisepass mit einem biometrischen Lichtbild ausgestellt und ist 6 Jahre gültig. Er kann längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.

Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden.

Über die Einreisebestimmungen haben sich die Eltern zum Beispiel über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren, da der Kinderreisepass nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird.

Besondere Voraussetzungen:

Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil. Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung bzw. Verlängerung anwesend sein.

Erforderliche Unterlagen/Formulare

Für die Beantragung eines Kinderreisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und von einem oder beiden Elternteilen persönlich unterschrieben werden muss.

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Pass des/der Antragstellers/in
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) des Kindes ohne Kopfbedeckung lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de)
  • die Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch
  • schriftliche Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeberechtigten zur Ausstellung des Kinderreisepasses (die Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservice vor )
  • bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen der Sorgerechtsbeschluss oder das rechtskräftige Scheidungsurteil

 

 

 

Kosten

13 EUR, Verlängerung 6,- EUR

 

Ansprechpartner

Frau H. Sonntag
Telefon (038796) 59914