Bodenordnungsverfahren (BOV) Stüdenitz, Verf.-Nr. 4001N
Öffentliche Bekanntmachung
Bodenordnungsverfahren (BOV) Stüdenitz, Verf.-Nr. 4001N
Bekanntgabe des Nachtrags 3 zum Bodenordnungsplan
Die Bekanntgabe des Nachtrags 3 zum Bodenordnungsplan im BOV Stüdenitz erfolgt durch Auslegung zur Einsichtnahme durch die Beteiligten. Die Auslegung und der Anhörungstermin zum Nachtrag 3 finden für alle betroffenen Teilnehmer und Nebenbeteiligten am
am 16. Mai 2023
von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
im Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg
16866 Kyritz, Hospitalstraße 13
statt.
Die Beteiligten können sich im Auslegungs- und Anhörungstermin vertreten lassen. Der Vertreter hat im Termin eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss öffentlich oder amtlich beglaubigt sein.
Widersprüche gegen den Nachtrag 3 zum Bodenordnungsplan müssen zur Vermeidung des Ausschlusses in dem Anhörungstermin oder innerhalb von zwei Wochen nach diesem schriftlich bei der oberen Flurbereinigungsbehörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Fehrbelliner Straße 4e, 16816 Neuruppin erhoben werden.
Bringen Sie bitte zum Anhörungstermin Ihren Personalausweis und den zugesandten Auszug aus dem Nachtrag 3 zum Bodenordnungsplan mit.
Versäumt ein Beteiligter die fristgerechte Einlegung eines Widerspruchs oder erklärt er sich nicht bis zum Ablauf der Frist über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Nachtrag 3 des Bodenordnungsplanes oder dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist (§ 134 Abs. 1 FlurbG). Das Verschulden eines Vertreters oder Bevollmächtigten steht dem eigenen Verschulden des Vertretenen gleich (§ 134 Abs. 4 FlurbG).
Neuruppin, den 01.03.2023
Frömer