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Wichtige Informationen für alle Bürger!
22. 11. 2024Information für das Jahr 2025
Da sich ab dem 01. Januar 2025 durch die neue Grundsteuerreform die Hebesätze und Messbeträge im Gemeindegebiet Plattenburg ändern werden, bittet die Gemeinde Plattenburg alle Bürgerinnen und Bürger, alle Firmen und Unternehmen zum 31. Dezember 2024 Ihre aktuellen Daueraufträge aufzulösen und für das kommenden Jahr 2025 neu einzurichten.
Alle alten Daueraufträge werden ab dem 01. Januar 2025 keine Gültigkeit mehr haben und müssen zwingend neu eingegeben werden.
Dies gilt für Daueraufträge folgender Abgabenarten:
Grundsteuer A, Grundsteuer B, Hundesteuer und Gewerbesteuer.
Alle Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Unternehmen werden angehalten, Zahlungen erst zu tätigen und Daueraufträge erst einzurichten, wenn Ihnen der erste Steuerbescheid nach der Jahreshauptveranlagung im Januar 2025 vorliegt.
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