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Bauabgangsstatistik 2022

Plattenburg, den 01. 12. 2022

Die Bauherrinnen/Bauherren und Eigentümerinnen/Eigentümer

  • melden den Abgang von Wohngebäuden bis 1.000 m³ umbauten Raum direkt an das AfS Berlin-Brandenburg
  • zeigen alle Abgänge von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen nach § 6 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde an. Das sind alle Wohngebäude über 1.000 m³ umbauten Raum.
  • melden alle genehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen mit und ohne Baumaßnahmen, wenn aus einem Wohngebäude ein Nichtwohngebäude oder umgekehrt wird.

 

Die Meldungen sind auf dem angefügten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik vorzunehmen.

 

Unter dem Link https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet kann der Erhebungsbogen abgerufen und ausgedruckt werden.

 

In der Vergangenheit haben sich Ihre Kenntnisse über den Bauabgang in Ihrem Zuständigkeitsbereich als sehr hilfreich erwiesen.

Ich bitte Sie, die Erhebungsbogen zu den Bauabgängen bzw. eine Fehlmeldung

für das Jahr 2022 bis spätestens 15. März 2023 an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg - Standort Berlin - zu melden.

 
 

 
 
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