Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Amtliche Bekanntmachung zum Auslegungsbeschluss und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plattenburg hat in ihrer Sitzung am 08.11.2022 den Entwurf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gottschower Dorfstraße 29“ im Ortsteil Groß Gottschow der Gemeinde Plattenburg mit Stand von 08/2022 beschlossen und zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Planungsziel ist die Errichtung von Wohngebäuden. Damit soll zusätzlicher Wohnraum im Ortsteil Groß Gottschow geschaffen werden. Der Grundstücksteil liegt derzeit im Außenbereich. Um die geplante Bebauung realisieren zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Gemeindevertretung hat dazu am 07.03.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Gemarkung Groß Gottschow, Flur 1, Teilfläche des Flurstückes 35 und ist in der angefügten Karte rot schraffiert ersichtlich. Die Größe des Bebauungsplanes beträgt ca. 0,41 Hektar.
Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um die Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b i.V. mit § 13 a BauGB. Gemäß § 13 b in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gemäß § 2 a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der Überwachung gemäß § 4c BauGB, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs.4 BauGB abgesehen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gottschower Dorfstraße 29“ im Ortsteil Groß Gottschow mit Begründung, Artenschutzfachbeitrag und Anlagen in der Zeit vom
15.12.2022 bis 16.01.2023
im Dienstgebäude der Gemeinde Plattenburg, Plattenburg OT Kletzke, Dorfstr. 52A in 19339 Plattenburg während der Dienststunden zu jedermann Einsicht öffentlich aus.