Schlussfeststellung BOV Rühstädt
Hiermit wird die Schlussfeststellung des BOV Rühstädt öffentlich bekannt gemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung hat entsprechend § 110 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) nach den für die öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften zu erfolgen.