Stallpflicht für das Gebiet des Landkreises Prignitz
- AUSZUG -
Amtliche Bekanntmachung
des Landkreises Prignitz
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 14.11.2016
Für das Gebiet des Landkreises Prignitz wird die Aufstallung von Geflügel angeordnet. Ausnahmen im Einzelfall bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz.
Hinweis:
Die Tierseuchenallgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft und gilt solange, bis eine anderweitige Anordnung getroffen wird.
Ein Widerspruch gegen diese Tierseuchenallgemeinverfügung hat keine aufschiebende Wirkung.
Verstöße gegen die Anordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Der vollständige Wortlaut der Tierseuchenallgemeinverfügung mit den zu Grunde liegenden Rechtsvorschriften und der Begründung kann beim Landkreis Prignitz, Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz, Berliner Straße 49, 19348 Perleberg und auf der Internetseite des Landkreises Prignitz www.landkreis-prignitz.de eingesehen werden.
Im Auftrag
Dr. Sabine Kramer
Amtsärztin
Den vollen Wortlaut der Amtlichen Bekanntmachung des Landkreises Prignitz zur Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 14.11.2016 entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Download.